Arbeitsgebiet:
Die Luftfahrtindustrie stellt hohe Ansprüche an die Qualität der Wartung, Instandhaltung, Überholung und Kontrolle der komplexen Systeme des Fluggerätes, insbesondere der Antriebseinrichtungen.
Bei dem technischen Bodenpersonal der Luftfahrtgesellschaften haben Fluggerätmechanikerinnen/Fluggerätmechaniker eine wichtige Funktion für die Sicherheit desLuftverkehrs.
Ihre Arbeit umfasst das Befunden durch Sichtkontrollen, Durchführen von Materialprüfungen bis hin zur Funktionsprüfung auf Testständen.
Zur Überholung müssen die Triebwerke und ihre Aggregate demontiert und montiert, sowie fehlerhafte Einzelteile und Baugruppen instand gesetzt werden.
Die Fluggerätmechanikerin /der Fluggerätmechaniker, Fachrichtung Triebwerkstechnik benötigt für ihre/seine Tätigkeit umfangreiche Kenntnisse über die Arbeitsweise derTriebwerke und ihren zahlreichen Aggregaten.
Berufsausbildung:
Voraussetzung für diese Ausbildung ist die Mittlere Reife, handwerkliches Geschick und das Verständnis für technische und physikalische Vorgänge.
Grundkenntnisse der englischen Sprache sollten ebenso vorhanden sein.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3½ Jahre. Die Ausbildungszeit kann durch die gesetzlichen Anrechnungsverordnung verkürzt werden. Dies gilt in gleichem Maße bei überdurchschnittlichen Leistungen in Schule und Betrieb während der Ausbildung.
Nach der 12-monatigen Grundausbildung, erfolgt die triebwerksspezifischeAusbildung in den luftfahrttechnischen Abteilungen der Honeywell Aerospace GmbH, unter anderem bei der Demontage und Montage von Auxilliary Power Units (APUs), in der Qualitätssicherung, der Befundung von Triebwerksbauteilen, sowie der Zerstörungsfreien Materialprüfung.
Die Auszubildenden werden dabei von erfahrenen Fachkräften an den Triebwerken und Aggregaten unserer Kunden aus der zivilen und militärischen Luftfahrt ausgebildet.
Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung vor der Industrie-und Handelskammer Darmstadt.
Sie besteht aus der Abschlussprüfung Teil 1, die nach 18 Monaten Ausbildung durchgeführt wird und der Abschlussprüfung Teil 2 nach 42 Monaten.
Dabei zählt die Abschlussprüfung Teil 1 mit 30% in das Gesamtergebnis ein.